Was, wenn die Hausratversicherung nicht zahlt 

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Wir beschäftigen uns nun mit der Frage, was Sie tun können, wenn der Versicherer im Schadensfall nicht zahlt. Zunächst gilt es zu klären, weshalb die Nichtleistung zustande gekommen ist. Oftmals liegt eine Nichterstattung in den fehlenden Unterlagen begründet. Wer keine Rechnungen zu bieten hat, der sollte der Hausratversicherung glaubhaft belegen können, in welcher Höhe sich der Schaden ereignet hat. Oftmals ist unklar, ob Hausrat- oder Gebäudeversicherungen zahlen müssen. Notfalls gelten rechtliche Schritte.

Eine Hausratversicherung ist laut Expertenmeinung der wichtigste Versicherungsschutz neben einer Haftpflichtversicherung. Für bereits unter 5 Euro bieten unsere Tarife einen leistungsstarken Schutz, der Sie von Schäden freistellt!

Kostenvoranschlag nach Wasserschaden

Ein besonderer Fall ist immer auch der Wasserschaden im Wohnraum. Sollte Leitungswasser den Hausrat in der Wohnung beschädigt haben, dann haftet üblicherweise die Hausratversicherung. Ist die Schadensursache jedoch am Gebäude selbst auszumachen, so haftet die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden. Dieser Sachverhalt führt häufig zu Problemen bei den Schadensregulierung zwischen den Anbietern. Unter dieser Auseinandersetzung leiden nicht selten die Versicherten.

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Fahrraddiebstahl nach Einbruch mitversichert

Einbruchdiebstahl und Fahrraddiebstahl sind üblicherweise in den Hausratversicherungen mitversichert. Die aktuellen Analysen haben gezeigt, dass Schäden mit einer Versicherungssumme von über 2 000 Euro mitversichert werden. Ein häufiges Problem beim Fahrraddiebstahl ist, dass der Versicherer anzweifelt, dass das Fahrrad richtig verschlossen gewesen ist. Problematisch ist auch, dass nicht jede Versicherung einen guten Nachtschutz in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr zu bieten hat. Kann nicht glaubhaft belegt werden, dass das Fahrrad außerhalb dieser Zeit gestohlen worden ist, dann zahlt der Versicherer häufig nicht. Achten Sie zudem auf einen Unterversicherungsverzicht in der Versicherungssumme. Weitere Informationen zum Thema Unterversicherung auch unter https://www.hausratversicherungen-tests.de/news/ zu finden.

Verletzung der Obliegenheit bei vorvertraglichem Schaden

Im Rahmen einer Haftpflicht- und Hausratversicherung wird den Versicherten häufig auch eine Verletzung der Obliegenheit vorgeworfen. Der Bundesgerichtshof BGH entschied am 2.10.2011 unter dem geführten Aktenzeichen IV ZR 199/10 jedoch, dass die Gebäudeversicherung ein grobe Fahrlässigkeit als sanktionslos zu belassen hat. Es besteht somit keinerlei Leistungskürzungsrecht im Falle einer vorvertraglichen Obliegenheiten kein Leistungskürzungsrecht gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 Versicherungsvertragsgesetz VVG.

Top 10 Tricks bei Unfallschäden laut ihr-gutachten.com

  • „Wir schicken Ihnen einen guten Gutachter
  • Wir haben eine gute Werkstatt für Sie
  • Versicherer lehnen den Rechtsanwalt ab
  • Ihr Auto hat einen höheren Wert als Sie denken
  • Sie haben eindeutig einen Totalschaden!
  • Sie sind selbst schuld am Unfall
  • Wir schicken einen Gutachter, zwecks zweiter Meinung
  • Wir besorgen Ihnen einen Ersatzwagen!
  • Wir hätten mehr Geld für Ihren Unfallwagen erhalten
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Ombudsmann, wenn sie nicht zahlt

Eine Hilfestellung bei Zahlungsproblemen bietet immer auch der zuständige Ombudsmann. Bei Streitfällen wird eine für beide Parteien gütliche Klärung herbeigeführt. Zahlt der Hausversicherer nicht, dann steht Ihnen auch eine außerordentliche Kündigung als Option zur Auswahl. Wichtige Urteile sind zudem:

  • Landgericht Schwerin,26.06.2000 – 7 0 600/97
  • Oberlandesgericht OLG Koblenz, 22.12.2000 – Az 10 U 471/99

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, wird der Anbieter den Sachverhalt prüfen. Andernfalls gibt es auch den Anspruch auf eine Prozesskostenbeihilfe.

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